SPD Ortsverein Neuberg


Wiederwahl von Uwe Hofmann

Veröffentlicht am 10. Oktober 1984 von Stefan Schneider

Gemeindevertretersitzung zur Bürgermeisterwahl

Auszug aus der Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung

Die Gemeindevertretung war durch Einladung vom 2. Oktober 1984 auf Mittwoch den 10.10.1984 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, daß gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Gemeindevertretung Einwendungen nicht erhoben werden. Die Gemeindevertretung war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.

Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr
Ende der Sitzung: 22.00 Uhr

Betreff:
Bürgermeister;
hier: Wiederwahl des Bürgermeisters

Begründung:
Durch Beschluß vom 26.9.1984 hat die Gemeindevertretung entschieden, daß die Wahl des Bürgermeisters durch Wiederwahl nach § 40 Abs. 1 HGO erfolgen soll. Zur Wiederwahl steht der jetzige Amtsinhaber, Bürgermeister Uwe Hofmann, an.

Vermerk:
Bürgermeister Hofmann war bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluß:
Gemeindevertretervorsteher Heck führt aus, daß aufgrund des Beschlußes der Gemeindevertretung vom 26.9.1984 die Wahl des Bürgermeisters durch Wiederwahl nach § 40 Abs. 1 HGO erfolgen soll.

Sodann nehmen die Sprecher der SPD-Fraktion (Bernd Kröll), der CDU-Fraktion (Werner Regolien) und der DKP-Fraktion (Heinrich Ditter) Stellung zu der anstehenden Wiederwahl und zur Person von Bürgermeister Hofmann.

Hiernach bittet der Vorsitzende um Benennung von 3 Gemeindevertretern, die bei der Durchführung der nun folgenden geheimen Abstimmung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Wahl ganges sorgen sollen.

Es wurden benannt:

Gemeindevertreter, Hans-Dieter Kegelmann, SPD-Fraktion
Gemeindevertreter, Hans-Georg Lange, CDU-Fraktion
Gemeindevertreter, Werner Funk, DKP-Fraktion.

Die Gemeindevertretung beschließt mit 20 Stimmen über die Berufung der vorgeschlagenen Gemeindevertreter als Wahlhelfer.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung übt entsprechend der HGO und der Geschäftsordnung das Amt des Wahlleiters aus.

Der Vorsitzende und die 3 Wahlhelfer überzeugen sich davon, daß eine Wahlkabine und eine verschließbare Wahlurne vorhanden sind. Die in Augenschein genommene leere Wahlurne wird sodann verschlossen, der Schlüssel wird von einem Wahlhelfer aufbewahrt.

Sodann ruft der Vorsitzende die Gemeindevertreter namentlich und einzeln zur Stimmabgabe auf. Die Gemeindevertreter betreten einzeln die Wahlzelle, nachdem sie zuvor einen Stimmzettel und einen Stimmzettel Umschlag von einem Wahlhelfer erhalten haben.

Nach dem Ende des Wahl ganges wird die Wahlurne unter Aufsicht des Vorsitzenden geöffnet, die Stimmzettelumschläge entnommen und gezählt.

In der Wahlurne befanden sich insgesamt 20 Stimmzettel umschlage. Sie stimmten mit der Zahl der wahlberechtigten anwesenden 20 Gemeindevertreter überein.

Sodann wurden die Stimmzettel aus den Umschlägen entnommen und gezählt. Die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmzettel beträgt 20 .

Davon waren ungültig: - Stimmzettel,
gültig: 20 Stimmzettel.

Von den 20 gültig abgegebenen Stimmen haben

18 Gemeindevertreter mit JA,
1 Gemeindevertreter mit NEIN,
1 Gemeindevertreter mit ENTHALTUNG gestimmt.

Der Vorsitzende stellte das Ergebnis fest und gab es der Gemeindevertretung bekannt. Damit wurde der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Neuberg, Uwe Hofmann, für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren wiedergewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 1.4.1985 und endet am 31.3.1991.

Danach wurde Bürgermeister Hofmann in den Sitzungssaal gerufen. Auf Befragen durch den Gemeindevertretervorsteher erklärte er die Annahme der Wahl.

Der Vorsitzende gratulierte dem wiedergewählten Bürgermeister und übermittelte ihm die Glückwünsche der Gemeindevertretung.

Der I. Beigeordnete , Herr Kurt Lamm, überreicht dem wiedergewählten Bürgermeister die Ernennungsurkunde und beruft ihn somit für weitere 6 Jahre zum Beamten auf Zeit.

Damit sind auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Amtes erfüllt.
Der I. Beigeordnete gratuliert und übermittelt die Glückwünsche des Gemeindevorstandes.

Der Bürgermeister bedankt sich für die Wiederwahl und für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises gratuliert und übermittelt die Glückwünsche des Kreisausschusses.

Sodann schließen sich die Glückwünsche und Gratulationen der Fraktionen und der sonstigen Gaste an.

Anwesende:
Gemeindevertreter:Heck, Helmut Diegel, Reinhold Elsässer, Heinz Larwig, Hans Kröll, Bernd Hartherz, Wilhelm Bauer, Horst Jakob, Hans-Joachim Kegelmann, Hans-Dieter Scheffzik, Norbert Kress, Walter Heck, Rudolf Schmidt, Heinz Assmann, Friedrich. Ditter, Heinrich Funk, Werner Regolien, Werner Regolien, Brigitte Kettwig, Jochen Lange, Hans Georg Brandenburg, Walter Steinkrauß, Bruno Riehl, Veit (ab 21.25 Uhr, Pkt. 2)
Schriftführer Gerhardt, Horst

Gemeindevorstand:Hofmann, Uwe, Bürgermeister Lamm, Kurt, I. Beigeordneter Berger, Helmut, Beigeordneter Baumgartl, Walter, Beigeordneter Ruth, Helmut, Beigeordneter Seidel, Georg, Beigeordneter Deneke, Friedrich, Beigeordneter

Es fehlen:
Heck, R. -E-
Assmann, Friedrich -E-